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Wettbewerbsverbot bei kurzer Tätigkeit
Mit seinem Urteil vom 13.09.2011 hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden ein wesentliches Kriterium für die Unwirksamkeit von vertraglichen Wettbewerbsverboten für Freiberufler abweichend von der bisherigen Rechtsprechung neu bewertet. Welche Auswirkungen dies konkret haben kann zeigt der folgende Beitrag auf.
Kundenschutz und Freiberufler
Zwei aktuelle Urteile machen erneut deutlich, dass viele Kundenschutzklauseln unwirksam sind und dass eine Schutzschrift Freiberufler vor dem akuten Verlust des Projekts bewahren kann.
Wettbewerbsverbote und das richtige Gericht
Kommt es beim Thema „Wettbewerbsverbote“ zu einem Rechtsstreit, stellt sich die grundsätzliche Frage, welches Gericht zuständig ist: das Zivilgericht oder das Arbeitsgericht? Auch wenn es auf den ersten Blick reizvoll erscheinen mag, das Arbeitsgericht anzurufen, ist Freiberuflern hiervon entschieden abzuraten.
Schutzschrift
Es kommt nicht gerade selten vor, dass ein Freiberufler nach Beendigung des Projekts direkt für den Endkunden tätig werden möchte. Dies ist ihm aber häufig aufgrund des vertraglichen Wettbewerbsverbots untersagt. Setzt sich der Freiberufler über das Verbot hinweg, so geht er das Risiko ein, dass der Vermittler eine so genannte einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Freiberufler mit sofortiger Wirkung und unter Androhung eines horrenden Bußgeldes untersagt, weiter für den Endkunden tätig zu sein.
Auch OLG Köln hält Wettbewerbsverbote für Freiberufler für unwirksam
Das OLG Köln bestätigt in seiner Entscheidung vom 23.02.2005 (Az. 27 U 19/04) die Unwirksamkeit eines Wettbewerbsverbots ohne Karenzentschädigung für Freiberufler.
OLG Düsseldorf bestätigt Unwirksamkeit von Wettbewerbsverboten für Freiberufler
Mit seiner Entscheidung vom 09.09.2004 (Az. I 6 U 38/04) bestätigt das OLG (Oberlandesgericht) Düsseldorf das Urteil des LG (Landgericht) Düsseldorf vom 10.05.2004 (Az. 3 O 135/03) und damit erneut die Unwirksamkeit von Wettbewerbsverboten ohne Karenzentschädigung für Freiberufler.
Wettbewerbsverbot für Freiberufler - zwei neue Urteile bestätigen Unwirksamkeit
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung vom 10.04.2003 (Az. III ZR 196/02) die Kriterien für die Unwirksamkeit von Wettbewerbsverboten bzw. Kundenschutzklauseln für Freiberufler definiert hat, scheinen nunmehr die Landgerichte (LG) diesem richtungsweisenden Urteil zu folgen.
Wettbewerbsverbot mit »integrierter« Karenzentschädigung?
Nach der jüngsten Entscheidung des BGH (Bundesgerichtshof) vom 10.04.2003 (Az. III ZR 196/02) ist unter bestimmten Umständen (siehe dazu meinen Beitrag »Wettbewerbsverbot für Freiberufler grundsätzlich nicht bindend«) ein Wettbewerbsverbot für Freiberufler nur wirksam, wenn eine Karenzentschädigung vorgesehen ist.
Wettbewerbsverbot für Freiberufler grundsätzlich nicht bindend
Die Frage, ob ein vertragliches Wettbewerbsverbot auch für Selbständige bzw. Freiberufler wirksam ist, beschäftigt schon seit Jahren die Gerichte. Bislang haben die verschiedenen Land- und Oberlandesgerichte hierzu sehr unterschiedliche Meinungen vertreten. Nunmehr liegt eine erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), www.bundesgerichtshof.de, vor, der eine richtungsweisende Bedeutung zukommt.
Wettbewerbsverbote - für Freiberufler bindend?
In fast jedem Vertrag, den ein Freiberufler mit einem Vermittler abschließt, findet sich eine Klausel, die ihm untersagt, mit dem Kunden direkt oder über einen Dritten tätig zu werden. Diese Regelung wird im allgemeinen als Wettbewerbsverbot bezeichnet.
Gewerbesteuer/Freiberuflichkeit - Scheinselbstständigkeit / Rentenversicherungspflicht - Wettbewerbsverbote
Die Diskussion um die Gemeindefinanzen ist momentan fast täglich Thema in den Medien. Ging es den Gemeinden und Kommunen schon in der Vergangenheit nicht übermäßig gut, so hat sich diese Situation ganz offenbar in jüngster Vergangenheit weiter erheblich verschärft. Viele Städte haben sich öffentlich bereits als quasi pleite erklärt.
Freiberufler - Arbeitnehmerähnliche Person oder Selbständiger?
Die Frage, welchen rechtlichen Status Freiberufler haben, entwickelt sich sowohl für die potentiell betroffenen Selbständigen als auch für Gerichte und Anwälte zu einem Dauerbrenner. Dies berührt die Bereiche Scheinselbständigkeit, Rentenversicherungspflicht und vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote.