Die richtige Unternehmensbezeichnung für Freiberufler
Viele selbständige IT-Berater geben sich bzw. ihrem Ein-Mann-Unternehmen eine Firmenbezeichnung. Wenn sie nach dem »warum« gefragt werden, antworten sie häufig, dies klinge besser, professioneller oder auch einprägsamer als nur der eigene Name. Nach wie vor am häufigsten sind hierbei die Begriffe »EDV-Berater« oder »EDV-Beratung"« vertreten. Gerade diese beiden Begriffe können aber bezüglich der Gewerbesteuer erhebliche Probleme schaffen. Dies hängt damit zusammen, daß das Finanzamt einen selbständigen IT-Berater nicht selten allein wegen seiner Unternehmensbezeichnung bereits bei der Anmeldung des Unternehmens als gewerblich einstuft und ihn damit zur Gewerbesteuer heranzieht. Auch kann eine falsche bzw. unglückliche Bezeichnung eine entsprechende Prüfung seitens des Finanzamts zu einem späteren Zeitpunkt mit den gleichen Folgen auslösen.
Begründet ist dies durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der den Begriff »EDV-Berater« mit »gewerblich tätig« gleichsetzt, d.h. wenn vom EDV-Berater die Rede ist, so ist damit nicht der freiberufliche sondern der gewerbliche Berater gemeint. Die Finanzämter haben diese Sprachregelung übernommen.
Bezeichnen Sie sich also selbst z.B. als »EDV-Berater«, »DV-Berater« o.ä., so lenken Sie das Finanzamt in die Richtung Gewerbesteuer auch wenn dies nicht den Tatsachen entsprechen sollte!
Ebenfalls abzuraten ist vom Begriff »Schulung« (z.B. »DV-Beratung und Schulung«). Auch hier kann sich die Rechtsprechung des BFH negativ auswirken, nach der eine der typischen Aufgaben des gewerblich tätigen DV-Beraters die Schulung von Anwendern ist.
Welche Unternehmensbezeichnungen ist aber nun besser? Grundsätzlich sind Bezeichnungen, die den Begriff »System« und/oder »Informatik« beinhalten, am ehesten zu empfehlen. Das Ausweichen auf englischsprachige Begriffe kann zwar auch eine Lösung darstellen, jedoch wird auch im Finanzamt der Begriff »Consulting« mit »Beratung« übersetzt, so daß »DV-Consulting« letztlich nur auf den ersten Blick vorteilhafter erscheint als »DV-Beratung«. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß aufgrund einer Entscheidung des Finanzgerichts München mittlerweile auch vom Begriff »Software Engineering«, weil als gewerblich qualifiziert, abzuraten ist.
Abschließend sei noch betont, daß die Frage der Unternehmensbezeichnung insbesondere zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung bzw. -anmeldung von erheblicher Bedeutung ist. Ob Sie Ihre Bezeichnung im Nachhinein ändern sollten, läßt sich nur bei genauer Analyse Ihrer Gesamtsituation beurteilen und dürfte nur dann ratsam sein, wenn gewerbesteuerliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt in Aussicht stehen.