Auch SAP-Berater können Freiberufler sein
Ein anderer DV-Berater, der ohne staatliches Diplom im Bereich der SAP-tätig war, führte zum gleichen Ergebnis. Der DV-Berater hatte sich sein DV-Wissen in verschiedenen Ausbildungen und Tätigkeiten angeeignet. Nach ca. 20jähriger Beschäftigung als Angestellter, zuletzt mit dem Schwerpunkt in der SAP-Beratung, machte sich der DV-Berater 1995 selbständig. Das Finanzamt beurteilte seine Tätigkeit als gewerblich.
Die daraufhin dem Finanzamt eingereichten Unterlagen belegten, daß der DV-Berater dem freiberuflich tätigen Ingenieur in Form des Wirtschaftsinformatikers sowohl in Ausbildung wie Tätigkeit vergleichbar ist. Das Finanzamt konnte damit sowohl davon überzeugt werden, daß der DV-Berater über einen adäquaten Kenntnisstand verfügt als auch im Bereich der Systemsoftware tätig ist.
Damit wird deutlich, daß auch ein SAP-Berater, der fast stets vom Finanzamt als anwendungsorientiert und damit als gewerblich eingestuft wird, als Freiberufler anerkannt werden kann.