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Freiberuflichkeit / Gewerbesteuer

Freiberuflichkeit / Gewerbesteuer

Übersicht

Freiberuflicher Informatik-Ingenieur

Neue Chancen für die Freiberuflichkeit im IT-Bereich! Der Bundesfinanzhof definiert den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit neu. Der BFH (Bundesfinanzhof) hat in drei von mir vertretenen Fällen selbständiger IT-Berater wegen der steuerlichen Beurteilung als gewerblich oder freiberuflich nunmehr zu Gunsten meiner Mandanten entschieden und dabei den Begriff der ingenieurmäßigen Tätigkeit neu bzw. deutlich erweitert definiert. Damit eröffnen sich für sehr viele Selbständige im IT-Bereich ganz neue Chancen für die Einstufung als Freiberufler.

Freiberufler als Autodidakt

Selbständige in der IT ohne einschlägigen Studienabschluss, die nicht gewerblich sondern freiberuflich tätig sein möchten, müssen zwei Hürden überwinden: Nachweis ihrer Kenntnisse und ihrer Tätigkeit. In diesem Zusammenhang wird von den Finanzämtern oft eine jüngere Entscheidung des BFH zitiert, die diese Anforderungen angeblich erhöht. Wie der Beitrag zeigt, ist dem nicht so!

Beratung kann freiberuflich sein

Nach seiner Entscheidung im Jahre 2004, in dem der BFH die Differenzierung zwischen Anwender- und Systemsoftware aufgegeben hat (BFH, Urteil vom 04.05.2004, Az. XI R 9/03, BStBl. II 2004, 989) qualifiziert der BFH nunmehr (endlich) auch die Beratung als freiberuflich.

SAP-Berater sind Freiberufler! Finanzgericht erkennt selbständigen Betriebswirt als freiberuflich an

Selbständige im SAP-Umfeld wurden bislang von den Finanzämtern und Finanzgerichten regelmäßig als gewerbesteuerpflichtig eingestuft.

Die Anerkennung als Freiberufler - aktuelle Erkenntnisse aus der Praxis

Die Anerkennung als Freiberufler - Auswirkungen der geänderten BFH-Rechtsprechung und aktuelle Erkenntnisse aus der Praxis.

Das Finanzamt, der Selbständige und die gute Geldanlage

Wie Sie durch nachträgliche Änderung Ihrer Steuerbescheide als Freiberufler anerkannt werden und Ihre gezahlte Gewerbesteuer gut verzinst zurückerhalten können.

Revolution beim BFH! Unterscheidung zwischen Anwendersoftware und Systemsoftware wird aufgegeben.

Die lange erwartete Entscheidung des BFH (Urteil vom 04.05.2004, Az. XI R 9/03) zur Frage der Differenzierung zwischen Anwender- und Systemsoftware ist endlich da. Der BFH gibt darin seine über 10 Jahre währende Rechtsprechung auf, als Voraussetzung für die Anerkennung als Freiberufler in der IT zwingend die Entwicklung von Systemsoftware zu verlangen.

Freiberufler oder Gewerbetreibender? Fünf typische Irrtümer!

1. »Ich programmiere nicht - also bin ich auch nicht gewerblich tätig« 2. »Nach meinem Einkommensteuerbescheid habe ich Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit - also bin ich Freiberufler« 3. »Ich habe kein Diplom - also habe ich auch keine Chance der Anerkennung als Freiberufler« 4. »Ich bin Diplom-Informatiker - also bin ich Freiberufler« 5. »Ich habe ein Gewerbe angemeldet - also kann ich nicht Freiberufler sein«

Zwei neuere Entscheidungen zur Gewerbesteuerpflicht selbständiger Berater

Die vom BFH (Bundesfinanzhof) aufgestellten Hürden für die Anerkennung als Freiberufler geraten durch die neueren Entscheidungen zweier Finanzgerichte zunehmend ins Wanken.

Steuerreform 2000: Kein Abschied von der Gewerbesteuer!

Viele selbständige IT-Berater werden vom Finanzamt als gewerblich tätig eingestuft und damit zur Gewerbesteuer veranlagt. Durch die geplante Steuerreform 2000 soll nunmehr ein Teil der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden können.

Auch Anwendersoftwareentwickler kann Freiberufler sein!

In einer neueren (nicht veröffentlichten) Entscheidung bezeichnet der Bundesfinanzhof (BFH) die ingenieursmäßige und damit freiberufliche Entwicklung von Anwendersoftware als denkbar.

IT-Berater als Autodidakt vom Finanzgericht als Freiberufler anerkannt

Viele selbständige IT-Berater ohne Diplom zahlen »freiwillig« Gewerbesteuer, da sie meinen, ohne einen entsprechenden akademischen Abschluß den Status des Freiberuflers nicht erlangen zu können.

Die richtige Unternehmensbezeichnung für Freiberufler

Viele selbständige IT-Berater geben sich bzw. ihrem Ein-Mann-Unternehmen eine Firmenbezeichnung. Wenn sie nach dem »warum« gefragt werden, antworten sie häufig, dies klinge besser, professioneller oder auch einprägsamer als nur der eigene Name.

Anwendungsprogrammierer freiberuflich? Ja, aber!

Mehrere Entscheidungen einiger Finanzgerichte haben in letzter Zeit den Eindruck erweckt, dass die Frage »Anwendersoftware« oder »Systemsoftware« hinsichtlich der Einstufung als Freiberufler keine Bedeutung mehr hat.

Unternehmensformen für Freiberufler

Grundsätzlich stehen selbständigen IT-Beratern verschiedene Formen der Zusammenarbeit offen. Allerdings sind dabei einige sowohl haftungsrechtliche wie steuerrechtliche Aspekte zu beachten, die im folgenden im jeweiligen Zusammenhang dargestellt werden.

Anerkennung als Freiberufler auch als Nicht-Akademiker

Fall1: Der DV-Berater hatte nach Abschluß der Realschule im Jahre 1974 eine Ausbildung zum »Staatlich geprüften Elektrotechniker, Schwerpunkt EDV« bei einem privaten Schulungsinstitut absolviert. Daran schlossen sich mehrere Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis bei verschiedenen Unternehmen in der EDV-Branche an.

Sind Unternehmensberater Freiberufler? Bessere Chancen der Anerkennung durch neues Urteil!

Fall 2: Selbständige Unternehmensberater werden von den Finanzämtern häufig als gewerblich eingestuft. Dies gilt um so mehr, wenn sie nicht über einen Abschluss als Diplom-Betriebs- oder Volkswirt verfügen. Allerdings erkennt das Gesetz und die Rechtsprechung an, dass sich auch Autodidakten vergleichbare Kenntnisse selbst aneignen können.

Auch SAP-Berater können Freiberufler sein

Fall 3: Ein anderer DV-Berater, der ohne staatliches Diplom im Bereich der SAP-tätig war, führte zum gleichen Ergebnis. Der DV-Berater hatte sich sein DV-Wissen in verschiedenen Ausbildungen und Tätigkeiten angeeignet. Nach ca. 20jähriger Beschäftigung als Angestellter, zuletzt mit dem Schwerpunkt in der SAP-Beratung, machte sich der DV-Berater 1995 selbständig.

Trotz Diplom-Abschluß gewerblich?

Fall 4: Hierbei handelte es sich um einen Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH), bei dem das Finanzamt eine Betriebsprüfung durchführte. Der Betriebsprüfer war der Ansicht, der DV-Berater sei vorwiegend im Bereich der Anwendersoftwareentwicklung tätig und stufte ihn bzw. seine Tätigkeit daher als gewerblich ein.

Anerkennung trotz verlorenem finanzgerichtlichen Verfahren

Fall 5: In diesem Fall ging es um einen DV-Berater, der bereits in der Vergangenheit ein finanzgerichtliches Verfahren wegen Gewerbesteuer verloren hatte. Damit wollte er sich aber nicht abfinden und legte daher gegen einen neuen Gewerbesteuermeßbescheid erneut Einspruch.

Rückwirkende Einstufung als Freiberufler durch »neue Tatsachen«

Fall 6: Viele Steuerpflichtige sind der Auffassung, dass Steuerbescheide, gegen die nicht fristgemäß Einspruch eingelegt worden ist, nicht mehr geändert werden können. Diese Ansicht ist falsch! Es gibt unter bestimmten Umständen sehr wohl rechtliche Mittel auch einen an sich bestandskräftigen Bescheid anzugreifen und das Finanzamt zu veranlassen, diesen zu ändern oder gar aufzuheben.